Besonderes elektronisches Anwaltspostfach:BEA – Einrichtung

Nach einer etwas längeren Anlaufzeit ist seit dem 03. September 2018 ist die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) wieder möglich und damit ist die Erreichbarkeit über dieses System durch jeden Anwalt und jedes Gericht sicherzustellen und für die Kommunikation zwischen Anwälten und Gerichten zu verwenden.

Die Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs „beA“ ist kein Hexenwerk, aber es bietet eine Menge Stolpersteine, die einfach wertvolle Zeit bei der Lösung kosten, insbesondere, wenn man in der Kanzlei keine eigene IT-Abteilung betreiben möchte. Wir können Ihnen bei der Einrichtung des beA schnelle und kompetente Unterstützung anbieten und stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitern gerne bei der Aktivierung und bei den ersten Schritten zur Seite.

Bitte sprechen Sie und zu einem Beratungstermin direkt an.

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