Die EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist zusammen mit dem BDSG(Bundesdatenschutzgesetz 25.05.2018 zwingend anzuwenden. Dazu zählen insbesondere auch Webseiten.
Auch bei einfachen Webseiten gibt es hier dringenden Handlungsbedarf, denn streng genommen darf ohne die ausdrückliche Zustimmung jeden einzelnen Nutzers keine Datenspeicherung erfolgen und es dürfen auch keine Daten an Dienste Dritter weitergereicht werden. Schon mit der Einbindung von weit verbreiteten Google-Schriftarten, mit Analysetools und auch mit Google-Maps werden aber sehr schnell Daten an Dienste, sogar außerhalb der EU weitergegeben, die nicht zwingend der EU-DSGVO unterliegen.
Wir bieten Ihnen zum Datenschutz eine Schnellanalyse und listen Ihnen alle erforderlichen Aktionen zu den erforderlichen Anpassungen in Sachen Datenschutz auf. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch die Fähigkeiten an, alle oder einzelne der Anpassungen schnell und professionell umzusetzen.