Auch wenn der Start schwer war, die Verwendung des beA für Kanzleien und Gerichte seit dem 03. September 2018 Pflicht. Eigentlich schon seit dem 01.Januar 2018 sind die Anwälte in einer „passiven Nutzungspflicht“. Schon im Vorfeld hatten wir einige Anfragen zur Unterstützung und können nun behaupten, die Einrichtung des beA als neue Kompetenz auf unserer Liste hinzufügen zu können.