Ab 1.1.2022: Aktive Nutzungspflicht für das besondere elektonische Anwaltspostfach (beA) tritt in Kraft – Wir helfen Ihnen bei der Einrichtung

Ab 2022 ist die konventionelle Kommunikation mit Brief und Fax zwischen Rechtsanwält:innen und Justiz nicht mehr zulässig. Nur noch digitale Übermittlungswege sind genehmigt – Es gilt die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. Hier erfahren Sie, was das für Rechtsanwält:innen bedeutet und wie unkompliziert die Einrichtung des beA sein kann.

Zulässige Übermittlungswege:
Auf der Grundlage des sogenannten eJustice-Gesetz von 2013 gibt es zukünftig nur noch zwei Möglichkeiten der digitalen Kommunikation mit Gerichten, welche die aktive Nutzungspflicht für Anwält:innen erfüllen. 

Entweder ist eine qualifizierte elektronische Signatur an dem übermittelten Dokument angebracht oder man nutzt einen sicheren Übertragungsweg, welcher nur einer einfachen Signatur bedarf (eingescannt oder Maschinenschrift).

Das beA zählt zu den sicheren Übertragungswegen, da es nur zugelassenen Rechtsanwält:innen zur Verfügung gestellt wird. Um die Beantragung und Einrichtung müssen Sie sich allerdings selbst kümmern – wir helfen Ihnen gerne dabei.

Folgen bei Nichteinhaltung:
Wichtig ist, dass die passive Nutzungspflicht des beA im anwaltlichen Berufsrecht weiterhin gültig ist (§ 31a Abs. 6 BRAO). Eine Nichteinhaltung kann daher prozessuale und berufsrechtliche Konsequenzen für Anwält:innen haben. Übliche Folgen einer unzulässigen digitalen Übermittlung sind:

  • Bußgelder im vierstelligen Bereich
  • Fristversäumnisse
  • Unzulässigkeit von Klagen und Anträgen
  • Verlust von Mandant:innen

Noch kein beA beantragt?
Wenn Sie noch kein beA beantragt haben, sollten Sie nun handeln! Sie brauchen hierfür keine eigene IT-Abteilung betreiben. Wir haben uns auf die Einrichtung von beA spezialisiert und bieten Ihnen gern unsere schnelle und kompetente Unterstützung bei der Beantragung und Einrichtung an.

Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt und räumen Stolpersteine aus dem Weg. Sparen Sie sich Zeit und Nerven – wir begleiten Sie beratend für die Beantragung der erforderlichen elektronischen Signaturen und Zertifikate, wir helfen ihnen vor Ort oder Remote bei der Installation und Inbetriebnahme und unterstützen Sie bei der Auswahl des passenden Kartenlesegeräts. Melden Sie sich jetzt bei uns für eineunverbindlichen Beratungstermin.