Ab 1.1.2022: Aktive Nutzungspflicht für das besondere elektonische Anwaltspostfach (beA) tritt in Kraft – Wir helfen Ihnen bei der Einrichtung

Ab 1.1.2022: Aktive Nutzungspflicht für das besondere elektonische Anwaltspostfach (beA) tritt in Kraft – Wir helfen Ihnen bei der Einrichtung

Ab 2022 ist die konventionelle Kommunikation mit Brief und Fax zwischen Rechtsanwält:innen und Justiz nicht mehr zulässig. Nur noch digitale Übermittlungswege sind genehmigt – Es gilt die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. Hier erfahren Sie, was das für Rechtsanwält:innen bedeutet und wie unkompliziert die Einrichtung des beA sein kann. Zulässige Übermittlungswege: Auf der Grundlage des sogenannten eJustice-Gesetz von 2013 gibt es zukünftig nur noch zwei Möglichkeiten…

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Neue Kompetenz: Einrichtung des beA

Neue Kompetenz: Einrichtung des beA

Auch wenn der Start schwer war, die Verwendung des beA für Kanzleien und Gerichte seit dem 03. September 2018 Pflicht. Eigentlich schon seit dem 01.Januar 2018 sind die Anwälte in einer „passiven Nutzungspflicht“. Schon im Vorfeld hatten wir einige Anfragen zur Unterstützung und können nun behaupten, die Einrichtung des beA als neue Kompetenz auf unserer Liste hinzufügen zu können. Hier…

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Neuer Skill: Beratung zur DSGVO für Webseiten und IT-Systeme

Neuer Skill: Beratung zur DSGVO für Webseiten und IT-Systeme

Seit der Einführung der DSGVO ist deutlich geworden, dass es noch großen Beratungsbedarf und viele Betrreiber von Webseiten gibt, die auf Grund der erforderlichen Anpassungen mit dem Gedanken spielen, ihre Präsenz im Internet einzuschränken oder sogar zu schließen. Dabei ist die Menge an Anpassungen für eine Webseite für ein eingespieltes Team schnell erkannt und auch umgesetzt. Daher haben wir uns…

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