Ab 2022 ist die konventionelle Kommunikation mit Brief und Fax zwischen Rechtsanwält:innen und Justiz nicht mehr zulässig. Nur noch digitale Übermittlungswege sind genehmigt – Es gilt die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. Hier erfahren Sie, was das für Rechtsanwält:innen bedeutet und wie unkompliziert die Einrichtung des beA sein kann. Zulässige Übermittlungswege: Auf der Grundlage des sogenannten eJustice-Gesetz von 2013 gibt es zukünftig nur noch zwei Möglichkeiten…
Auch wenn der Start schwer war, die Verwendung des beA für Kanzleien und Gerichte seit dem 03. September 2018 Pflicht. Eigentlich schon seit dem 01.Januar 2018 sind die Anwälte in einer „passiven Nutzungspflicht“. Schon im Vorfeld hatten wir einige Anfragen zur Unterstützung und können nun behaupten, die Einrichtung des beA als neue Kompetenz auf unserer Liste hinzufügen zu können. Hier…
Seit der Einführung der DSGVO ist deutlich geworden, dass es noch großen Beratungsbedarf und viele Betrreiber von Webseiten gibt, die auf Grund der erforderlichen Anpassungen mit dem Gedanken spielen, ihre Präsenz im Internet einzuschränken oder sogar zu schließen. Dabei ist die Menge an Anpassungen für eine Webseite für ein eingespieltes Team schnell erkannt und auch umgesetzt. Daher haben wir uns…
Unsere Referenz für Umfassende Beratung. Von der Aufnahme der Anforderungen und Kommunikation mit den Realisierern bis zur Lösungsentwicklung für spezielle Themen.